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DRUCKANSICHT

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Stadtverwaltung stellt auf SEPA-Lastschrift-verfahren um

Was ändert sich für den Steuerzahler?

06.10.2013 - PSE (Pressestelle der Stadt Eislingen)

 

Die Stadt Eislingen stellt den Zahlungsverkehr ab dem 7.Oktober 2013 auf das einheitliche europäische Lastschriftverfahren im Rahmen von SEPA um. SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und bezeichnet den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum. Mit SEPA werden die verschiedenen nationalen Zahlungsinstrumente von 33 Ländern in ein einheitliches europäisches System überführt.

Diese Umstellung ist für Unternehmen, Behörden und Vereine ab dem 1.Februar 2014 zwingend. Für Privatpersonen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2016.

Mit SEPA werden dann aus Kontonummer und Bankleitzahl IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code). Die IBAN setzt sich in Deutschland aus 22 Stellen zusammen:
Dem Länderkennzeichen DE, einer individuellen zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer, die mit führenden Nullen auf zehn Stellen aufgefüllt wird. Die IBAN und der BIC stehen bereits auf jedem Kontoauszug.

Im Lastschriftverfahren werden aus den Einzugsermächtigungen, die der Stadt Eislingen erteilt wurden, automatisch SEPA-Mandate. Alle Bürgerinnen und Bürger, die der Stadt in der Vergangenheit eine Einzugsermächtigung erteilt haben, nehmen weiterhin wie gewohnt am Lastschriftverkehr teil und erhalten Anfang Oktober eine entsprechende Mitteilung (sogenanntes „Wandlungsschreiben“). Hier ist nichts weiter zu veranlassen.

Aus rechtlichen bzw. organisatorischen Gründen ist es möglich, dass eine Person mehrere Schreiben erhält (z.B. für Grundsteuer und Wasser). Ebenso können auch Personen ein Schreiben erhalten, gegen die seitens der Stadt keine Forderungen mehr bestehen, deren Bankverbindung aber noch aufgrund einer alten Einzugsermächtigung hinterlegt ist. Auch hier müssen Sie nichts veranlassen.

Wie bisher, ist es auch künftig möglich ein SEPA-Mandat bei der Stadt Eislingen zu widerrufen. Außerdem kann innerhalb von acht Wochen ab dem Belastungsdatum die Erstattung eines belasteten Betrages veranlasst werden.

Ab dem 7. Oktober 2013 werden von der Stadt Eislingen nur noch neue Formulare angenommen, die auch im Internet heruntergeladen werden können (www.eislingen.de - Verwaltung/Politik - Formulare). Erforderlich ist eine Originalunterschrift. Aus rechtlichen Gründen darf die Stadtkasse Aufträge per Fax, e-mail oder telefonisch nicht mehr annehmen.

Ausführliche Informationen gibt es unter www.sepadeutschland.de oder auf den Internetseiten der Kreditinstitute. Sollten nach Zugang der erwähnten Schreiben noch Fragen offen sein, geben die Mitarbeiterinnen der Stadtkasse unter der Telefonnummer 804-226/-227 gerne Auskunft.