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Positive Bilanz bei Jugendschutzkontrollen

Testkäufe in Eislingen zeigten deutlich weniger Verstöße als im Vorjahr

28.7.2013 - PSE (Pressestelle der Stadt Eislingen)

 

Zum zweiten Mal nahm die Stadt Eislingen an der vom Landratsamt initiierten Testkaufaktion teil: Am 1. und 2. Juli versuchte eine 17-jährige Testkäuferin an hochprozentige alkoholische Getränke, Tabak oder Medien ohne Jugendfreigabe zu gelangen – mit vergleichsweise geringem Erfolg.

Bei insgesamt 21 Testkäufen, die von Mitarbeitern der Polizei und des Ordnungsamts begleitet wurden, konnten sechs Verstöße festgestellt werden. Angesichts der Testkäufe im November 2012, bei denen in über 70 Prozent der Fälle gegen das Jugend-schutzgesetz verstoßen wurde, ist diese Quote verhältnismäßig gering.

Womöglich wurden aus der letzten Testkaufaktion Konsequenzen gezogen. Bei fünf Stellen, bei denen letztes Mal ein Verstoß festgestellt wurde, verlief die Kontrolle einwandfrei. Hingegen musste bei zwei Stellen wiederholt ein Verstoß festgestellt werden und bei einer Stelle, die beim ersten Mal beanstandungsfrei war, wurde nun beim zweiten Mal das Jugendschutzgesetz nicht eingehalten.

„Die positive Entwicklung der Zahlen zeigt, dass wir mit den Testkäufen auf einem guten und richtigen Weg sind, um den Jugendschutz weiter zu verbessern“, freut sich Oberbürgermeister Klaus Heininger.
Trotz des erfreulichen Rückgangs müssen die festgestellten Ergebnisse kritisch betrachtet werden. Der Testkäuferin wurden sechs Mal hochprozentige alkoholische Getränke abgegeben, obwohl das Alter in zwei Fällen bekannt war. „Es zeigt sich hier, dass das Jugendschutzgesetz nicht ausreichend beachtet wird und eine weitere Sensibilisierung für das Thema erforderlich ist “, erläutert OB Heininger die Auswertung der Testkäufe.

Eine entscheidende Rolle spielt dabei, dass die Leitung der Verkaufsstellen ihr Personal regelmäßig und umfassend auf die notwendige Sorgfalt im Hinblick auf die geltenden Jugendschutzvorschriften hinweist.
Das Ordnungsamt informiert deshalb die Geschäftsleitung über festgestellte Verstöße, so dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.

Die getesteten Personen, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben, müssen nun mit einem Bußgeld rechnen. Es kann davon ausgegangen werden, dass hierdurch eine nachhaltige Verhaltensänderung bei den Betroffnen bewirkt werden kann. Die Auswirkungen der Testkäufe sollen sich jedoch nicht auf eine Verbesserung aufgrund einer Strafe beschränken, sondern vielmehr bewirken, dass der Jugendschutz und die damit verbundene Verantwortung mehr ins Bewusstsein geraten.

Von behördlicher Seite ist geplant in unregelmäßigen Abständen weitere Kontrollen durchzuführen. Dann wird sich zeigen, ob sich der positive Trend fortsetzt.