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AWO warnt erneut vor Telefonbetrug

18.3.2013 - AWO Eislingen

 

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt erneut vor den nach ihrer Auffassung kriminellen Methoden der Firma First Communication GmbH aus Frankfurt. Die Fälle des Telefonbetrugs haben sich in jüngster Zeit nach Feststellungen des Eislinger AWO-Vorsitzenden Harald Kraus radikal vermehrt. Dabei würden auf der Rechnung der Telekom sogenannte Dienstleistungen Dritter auftauchen, die die Betroffenen jedoch nie bestellt hätten.
Kraus kritisiert in diesem Zusammenhang die Verfahrensweise der Telekom Deutschland GmbH, die auf ihren Rechnungen die vermeintlichen Dienstleistungen Dritter aufführe und den jeweiligen Be-trag zusammen mit der ihr selbst zustehenden Summe abbuche. „Die Telekom beruft sich dabei auf ihre gesetzliche Verpflichtung, die Rechnungsstellung für Dritte vornehmen zu müssen,“ erläutert der AWO-Ortsvereinsvorsitzende, bezweifelt aber die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens.
Neueste Masche der First Communication GmbH sei, die angebliche Bestellung einer PIN zur Inan-spruchnahme verbilligter Telefonverbindungen, auch ins Ausland, zu behaupten und durch die Telekom berechnen zu lassen. Dabei, so Kraus, setzt die Frankfurter Firma darauf, dass dem Telefon-kunden die Beträge, die meist zwischen 15 und 30 Euro betragen, nicht auffallen und eine Abbu-chung vom Konto des Kunden vorgenommen wird.
Harald Kraus weist darauf hin, dass Abbuchungen innerhalb 8 Wochen bei der eigenen Bank zurück gegeben werden können. „Davon sollte in diesen dubiosen Fällen immer Gebrauch gemacht wer-den“. Allerdings müsse der Kunde dann den auf die Telekom entfallenden Betrag mittels Über-weisung begleichen. Grundsätzlich empfiehlt der ehrenamtliche AWO-Funktionär, die Abbuchungs-ermächtigung an die Telekom zu widerrufen und deren Rechnungen nur noch nach eingehender Prüfung per Einzelüberweisung zu bezahlen. Eine Alternative wäre, so die AWO, der Telekom schriftlich die Einzugsermächtigung für Dienstleistungen Dritter zu entziehen.
Wie Kraus berichtet, erhält er aufgrund früherer Veröffentlichungen in den Medien und im Internet wöchentlich mindestens einen Anruf eines einschlägig geschädigten Telefonkunden. Diese könnten nicht begreifen, warum sich das Unternehmen Telekom durch Übernahme der Rechnungsstellung an den kriminellen Methoden der First Commucation GmbH quasi beteiligt. „Das Übel muss an der Quelle bekämpft werden. Und dies ist die Rechnungsstellung und Abbuchung durch Telekom, ohne die die betrügerischen Machenschaften gar nicht erst machbar würden“, fügt Kraus hinzu.
Wer von einer unberechtigten Rechnungsstellung und Abbuchung betroffen ist, kann sich unter Tel. 07161 817504 von der AWO konkrete Ratschläge einzuholen, wie darauf zu reagieren ist. „Das wichtigste ist“, so Kraus, „auf keinen Fall bezahlen, auch dann nicht, wenn mit Inkassobüro oder Gericht gedroht wird.“